Kulturfonds Bayern 2024: Jetzt Antrag stellen!
Bewerbungen für den Kulturfonds im Bereich Kunst noch bis 1. Oktober 2023 – Antragsstellung ab sofort auch online möglich – Kunstminister Markus Blume: „Mit der neuen Online-Plattform geht die Antragsstellung noch einfacher von der Hand“
MÜNCHEN. Alle nichtstaatlichen Kultureinrichtungen und Kulturakteure, die ein entsprechendes Projekt im nächsten Jahr planen, können noch bis zum 1. Oktober 2023 einen Antrag für den Kulturfonds im Bereich Kunst stellen. Die Antragsstellung ist ab sofort auch online möglich. Kunstminister Blume betont: „Der Kulturstaat Bayern ist glanzvoll wie ein Brilliant und mit ebenso vielen Facetten. Diese künstlerische Vielfalt in allen Regionen Bayerns unterstützen wir mit dem Kulturfonds. Ich kann nur alle Kulturakteure ermuntern: Unbedingt von diesem großartigen Förderinstrument profitieren und jetzt für die neue Antragsrunde bewerben! Mit der neuen Online-Plattform geht die Antragsstellung ab sofort noch einfacher von der Hand“. 2023 förderte der Freistaat 114 Kunst- und Kulturprojekte sowie Investitionsmaßnahmen in ganz Bayern mit über fünf Millionen Euro.
Mit dem Kulturfonds werden wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat gegeben. Gefördert werden aus dem Kulturfonds kulturelle Investitionen und kulturelle Vorhaben nichtstaatlicher Träger, aber keine laufenden Veranstaltungsreihen oder Betriebskosten. Die Vorhaben müssen dabei von überregionaler Bedeutung sein und aus den Förderbereichen Theater, nichtstaatliche Museen, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Archive, Bibliotheken oder Literatur kommen bzw. einen internationalen Ideenaustausch oder Vorhaben aus mehreren dieser Förderbereiche beinhalten (spartenübergreifende kulturelle Projekte). Für Vorhaben im Jahr 2024 sind die entsprechenden Förderanträge bis zum 1. Oktober 2023 bei den zuständigen Bezirksregierungen einzureichen. Eine Antragstellung ist sowohl schriftlich als auch online über folgenden Link möglich: Kulturfonds Bayern; Beantragung einer Förderung – BayernPortal. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung; das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, dabei jedoch sind Projekte in den Städten München und Nürnberg von einer Förderung ausgenommen.
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